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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Unter dem allgemeinen Begriff des Verkehrsrechts werden alle Rechtsnormen zusammengefasst, welche der Regelung des Verhaltens bei der Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß dienen.
Zum Verkehrsrecht gehören sowohl Vorschriften aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts als auch Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts und des Strafrechts. Der allgemein bekannteste und bedeutsamste Bereich des Verkehrsrechts ist das Straßenverkehrsrecht. Das Verkehrsaufkommen hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Damit gestiegen sind auch die Anzahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte. Zudem ergeben sich durch die ständige Änderung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen immer häufiger Notwendigkeiten einer kompetenten rechtlichen Beratung.
Im Bereich des Verkehrsrechts berate und vertrete ich Sie gern bei Fragen zu Verkehrsunfällen und deren Regulierung, so zum Beispiel der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber Unfallgegner Versicherungen. Gern vertrete ich sie auch in Bußgeldsachen und in Verkehrsstrafsachen, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol bzw. Betäubungsmitteln, Führerscheinentzug, der Wiedererlangung des Führerscheins und anderen.
Immer wieder wird festgestellt, dass die Schadensregulierung gegenüber den Versicherungen eine Vielzahl von Schwierigkeiten mit sich bringt, welche für einen Laien kaum noch überschaubar ist. Gründe hierfür sind oft Unklarheiten zur Schadensverursacher, zu Haftungsfragen, ein ungeklärter Unfallhergang oder gar der Vorwurf der so genannten Unfallflucht.
Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist häufig sinnvoll, da die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmung, der Rechtsprechung der Gerichte oftmals bereits zu einer außergerichtlichen Lösung führen kann. Zudem kann der Rechtsanwalt Einfluss auf den Ablauf des Verfahrens nehmen. Dies ist gerade bei Bußgeldsachen oder bei Strafbefehl bedeutsam, da dem Betroffenen bzw. Angeschuldigten häufig unklar ist, welchen Kenntnisstand die Ermittlungsbehörden haben. Hier hat der Rechtsanwalt für seinen Mandanten die Möglichkeit über eine Akteneinsicht die notwendigen Informationen zu erhalten.
Gern helfe ich Ihnen im Bereich des Verkehrsrechts:
bei der Regulierung von Verkehrsunfälle
bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.
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