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Strafrecht

Das Strafrecht ist eines der wichtigsten und bekanntesten Rechtsgebiete. Charakteristischer Unterschied zum Zivilrecht ist, dass ein Geschädigter oder ein Opfer einer Straftat im Verfahren nicht als Beteiligter, sondern nur als Zeuge gilt. Ziel der Strafrechtes ist nicht der Ausgleich entstandener Schäden, sondern die Wahrung des Rechtsfriedens durch Verhängung von Strafen. Ankläger ist der Staat, dieser wird durch den Staatsanwalt vertreten.

Rechtsgebiete der Kanzlei

Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.

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