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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Das Strafrecht ist eines der wichtigsten und bekanntesten Rechtsgebiete. Charakteristischer Unterschied zum Zivilrecht ist, dass ein Geschädigter oder ein Opfer einer Straftat im Verfahren nicht als Beteiligter, sondern nur als Zeuge gilt. Ziel der Strafrechtes ist nicht der Ausgleich entstandener Schäden, sondern die Wahrung des Rechtsfriedens durch Verhängung von Strafen. Ankläger ist der Staat, dieser wird durch den Staatsanwalt vertreten.
Das Strafrecht ist eine Sonderform des öffentlichen Rechts. Die Grundsätze „in dubio pro reo“ - also im Zweifel für den Angeklagten - und das Verbot der Mehrfachbestrafung einer Handlung sind dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gewährleistet, dass keine Verurteilung erfolgen darf, wenn im Rahmen der Beweisführung die Schuld des Angeklagten nicht zur vollen Überzeugung des Gerichtes feststeht.
Die Praxis zeigt auch, dass selbst bei festgestellter Schuld und zu erwartende Verurteilung das Strafmaß unter anderem davon abhängen kann, welchen Eindruck das Gericht von dem Angeklagten hat. Hierauf kann ein Strafverteidiger mitunter entscheidungsrelevanten Einfluss nehmen.
Bereits im strafrechtlichen Vorverfahren, dem sogenannten Ermittlungsverfahren, wo der gegebenenfalls spätere Angeklagte noch als Beschuldigter geführt wird, kann ein Strafverteidiger aufgrund seiner Kenntnisse regelmäßig die Rechte des Betroffenen besser vertreten als dieser selbst. Dies ergibt sich schon aus dem Umstand, dass lediglich ein Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte und somit auch den aktuellen Ermittlungsstand nehmen darf. Häufig ist unklar, welchen Kenntnisstand die ermittelnden Behörden haben und woraus sie die erhobenen Beschuldigungen ableiten. Diese Kenntnis ist für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens bzw. des späteren Strafverfahrens meist von elementarer Bedeutung, da das Verteidigungsverhalten hierauf abgestellt wird. Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist daher häufig sinnvoll, da die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch die dem Strafverteidiger eingeräumten Befugnisse, dem Betroffenen Gewehr zur Wahrung seiner individuellen Rechte bieten.
Ich helfe Ihnen gern:
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