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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.
01
Das Familienrecht als Teilgebiet des
Gerichts regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie
zueinander und zu dritten Personen. Zum Familienrecht gehören Ehe- und
Kindschaftssachen, wie zum Beispiel das Abstammungsrecht, die Adoption und die
Vaterschaftsanfechtung, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Das Familienrecht hat durch die
Veränderung der Familienstrukturen ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. Die
Regelungen im Bereich des Familienrechts sind daher komplex und in ihren Folgen
für den Laien nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund ist die vom Gesetzgeber
oft vorgeschriebene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung und
weiteren gerichtlichen Verfahren geboten. Der so genannte Anwaltszwang in
Ehe-und Folgesachen dient somit vor allem dem Schutz der Parteien. Langwierige
gerichtliche Verfahren und hohe Kosten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe auch
durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung,
Hausrat, unterhaltendes elterliche Sorgerecht vermeiden.
02
Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften zum Übergang
der Erbschaft von dem Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger. Erbrechtlicher
Verfügungen unterliegen dem Grundsatz der Privatautonomie und werden nur durch
den Anschein der Sittenwidrigkeit begrenzt.
Mit Hilfe zahlreicher Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht kann der
Erblasser bereits zu Lebzeiten das Schicksal seines Nachlasses bestimmen. So
hat man, wenn man die Erbfolge nicht den gesetzlichen Bestimmungen allein
überlassen möchte, sondern die Vermögensfolge nach seinem Tod abweichend
regeln, die Möglichkeit testamentarisch zu verfügen und Anordnungen zum
Nachlass zu treffen. Das Erbrecht kennt hier vielfältige Möglichkeiten, unter
deren Ausnutzung der Erblasser seine Nachlassangelegenheiten regeln kann.
03
Das Strafrecht ist
eines der wichtigsten und bekanntesten Rechtsgebiete. Charakteristischer
Unterschied zum Zivilrecht ist, dass ein Geschädigter oder ein Opfer einer
Straftat im Verfahren nicht als Beteiligter, sondern nur als Zeuge gilt. Ziel
der Strafrechtes ist nicht der Ausgleich entstandener Schäden, sondern die
Wahrung des Rechtsfriedens durch Verhängung von Strafen. Ankläger ist der
Staat, dieser wird durch den Staatsanwalt vertreten.
Das Strafrecht ist eine Sonderform des öffentlichen Rechts. Die Grundsätze
„in dubio pro reo“ - also im Zweifel für den Angeklagten - und das Verbot der
Mehrfachbestrafung einer Handlung sind dem rechtsstaatlichen
Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet.
04
Das Bau- und
Architektenrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, welche im
Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. Von daher hat das Bau-
und Architektenrecht auch für natürliche Personen eine wichtige Bedeutung.
Das Baurecht unterscheidet
sich nach privatem und öffentlichem Baurecht. Das private Baurecht erfasst die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Werkunternehmer. Das
öffentliche Baurecht gibt hingegen vor, unter welchen Bedingungen und wie bzw.
in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden dürfen.
05
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
in Deutschland in den letzten Jahren hat zahlreiche Veränderungen auf dem
Arbeitsmarkt mit sich gebracht. Das Arbeitsrecht hat sowohl für Unternehmen als
auch für Arbeitnehmer bei den zutreffenden unternehmerischen Entscheidungen
erheblich an Bedeutung gewonnen, gesetzliche und tarifliche Regelungen nehmen
insofern zu. Darüber hinaus erlangt das Arbeitsrecht aufgrund der Entwicklung
und des Wachstums zunehmend Relevanz.
Der Erfolg eines Unternehmens hängt
entscheidend von seinen Mitarbeitern ab. Daher müssen Fragen zu Einstellungen
Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
kompetent beantwortet werden. Dagegen haben natürlich Arbeitnehmer das
nachvollziehbare Interesse an einem sicheren und planbaren Arbeitsverhältnis,
da dieses oft die Grundlage ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz
darstellt.
06
Unter dem
allgemeinen Begriff des Verkehrsrechts werden alle Rechtsnormen
zusammengefasst, welche der Regelung des Verhaltens bei der Fortbewegung mit
Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß dienen. Zum Verkehrsrecht gehören
sowohl Vorschriften aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts als auch Vorschriften
des allgemeinen Zivilrechts und des Strafrechts. Der allgemein bekannteste und
bedeutsamste Bereich des Verkehrsrechts ist das Straßenverkehrsrecht.
Das
Verkehrsaufkommen hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Damit gestiegen
sind auch die Anzahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte. Zudem ergeben sich
durch die ständige Änderung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen immer häufiger
Notwendigkeiten einer kompetenten rechtlichen Beratung.
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