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Rechtsgebiete der Kanzlei

Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.

Meine Schwerpunktrechtsgebiete

Familienrecht

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Das Familienrecht als Teilgebiet des Gerichts regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu dritten Personen. Zum Familienrecht gehören Ehe- und Kindschaftssachen, wie zum Beispiel das Abstammungsrecht, die Adoption und die Vaterschaftsanfechtung, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.

Das Familienrecht hat durch die Veränderung der Familienstrukturen ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Regelungen im Bereich des Familienrechts sind daher komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund ist die vom Gesetzgeber oft vorgeschriebene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung und weiteren gerichtlichen Verfahren geboten. Der so genannte Anwaltszwang in Ehe-und Folgesachen dient somit vor allem dem Schutz der Parteien. Langwierige gerichtliche Verfahren und hohe Kosten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe auch durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, unterhaltendes elterliche Sorgerecht vermeiden.  

Erbrecht

02

Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften zum Übergang der Erbschaft von dem Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger. Erbrechtlicher Verfügungen unterliegen dem Grundsatz der Privatautonomie und werden nur durch den Anschein der Sittenwidrigkeit begrenzt.

Mit Hilfe zahlreicher Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten das Schicksal seines Nachlasses bestimmen. So hat man, wenn man die Erbfolge nicht den gesetzlichen Bestimmungen allein überlassen möchte, sondern die Vermögensfolge nach seinem Tod abweichend regeln, die Möglichkeit testamentarisch zu verfügen und Anordnungen zum Nachlass zu treffen. Das Erbrecht kennt hier vielfältige Möglichkeiten, unter deren Ausnutzung der Erblasser seine Nachlassangelegenheiten regeln kann. 

Strafrecht

03

Das Strafrecht ist eines der wichtigsten und bekanntesten Rechtsgebiete. Charakteristischer Unterschied zum Zivilrecht ist, dass ein Geschädigter oder ein Opfer einer Straftat im Verfahren nicht als Beteiligter, sondern nur als Zeuge gilt. Ziel der Strafrechtes ist nicht der Ausgleich entstandener Schäden, sondern die Wahrung des Rechtsfriedens durch Verhängung von Strafen. Ankläger ist der Staat, dieser wird durch den Staatsanwalt vertreten.

Das Strafrecht ist eine Sonderform des öffentlichen Rechts. Die Grundsätze „in dubio pro reo“ - also im Zweifel für den Angeklagten - und das Verbot der Mehrfachbestrafung einer Handlung sind dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet. 

Baurecht

04

Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, welche im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. Von daher hat das Bau- und Architektenrecht auch für natürliche Personen eine wichtige Bedeutung.

Das Baurecht unterscheidet sich nach privatem und öffentlichem Baurecht. Das private Baurecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Werkunternehmer. Das öffentliche Baurecht gibt hingegen vor, unter welchen Bedingungen und wie bzw. in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden dürfen. 

Arbeitsrecht

05

Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren hat zahlreiche Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt mit sich gebracht. Das Arbeitsrecht hat sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer bei den zutreffenden unternehmerischen Entscheidungen erheblich an Bedeutung gewonnen, gesetzliche und tarifliche Regelungen nehmen insofern zu. Darüber hinaus erlangt das Arbeitsrecht aufgrund der Entwicklung und des Wachstums zunehmend Relevanz.  

Der Erfolg eines Unternehmens hängt entscheidend von seinen Mitarbeitern ab. Daher müssen Fragen zu Einstellungen Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent beantwortet werden. Dagegen haben natürlich Arbeitnehmer das nachvollziehbare Interesse an einem sicheren und planbaren Arbeitsverhältnis, da dieses oft die Grundlage ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz darstellt.

Verkehrsrecht

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Unter dem allgemeinen Begriff des Verkehrsrechts werden alle Rechtsnormen zusammengefasst, welche der Regelung des Verhaltens bei der Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß dienen. Zum Verkehrsrecht gehören sowohl Vorschriften aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts als auch Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts und des Strafrechts. Der allgemein bekannteste und bedeutsamste Bereich des Verkehrsrechts ist das Straßenverkehrsrecht.

Das Verkehrsaufkommen hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Damit gestiegen sind auch die Anzahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte. Zudem ergeben sich durch die ständige Änderung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen immer häufiger Notwendigkeiten einer kompetenten rechtlichen Beratung.