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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Das Familienrecht hat durch die Veränderung der Familienstrukturen ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Regelungen im Bereich des Familienrechts sind daher komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund ist die vom Gesetzgeber oft vorgeschriebene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung und weiteren gerichtlichen Verfahren geboten. Der so genannte Anwaltszwang in Ehe-und Folgesachen dient somit vor allem dem Schutz der Parteien. Langwierige gerichtliche Verfahren und hohe Kosten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe auch durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, unterhaltendes elterliche Sorgerecht vermeiden.
So können die Eheleute zum Beispiel durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag für den Fall der Scheidung ihre güterrechtlichen Verhältnisse schon vor der Eheschließung regeln, um im Fall der Trennung ohne gerichtlichen Streit auseinander zu gehen. In einem Ehevertrag wird bestimmt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Über die einzelnen, konkret für Sie infrage kommenden, Gestaltungsmöglichkeiten würde ich Sie gern kompetent in einem Gespräch beraten.
In unserer weltoffenen Zeiten Ehen zwischen Deutschen und Ausländern sowie zwischen den in Deutschland lebenden Ausländern nicht mehr selten. Die Eingehung einer Ehe mit Ausländern und deren Auflösung kann Schwierigkeiten bereiten. Es stellen sich dabei Fragen, welches Recht für die Ehe und für die Scheidung maßgeblich ist. Deshalb empfiehlt es sich auch hier, in jedem Stadium kompetenten Rechtsrat einzuholen.
Leider ist es so, dass jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, andererseits bilden sich durch Scheidung und Trennung zunehmend Patchworkfamilien. Auch hiermit können rechtliche Probleme entstehen. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vor der Eheschließung geschlossen wurde, resultieren aus der geschlossenen Ehe dann oft eine Reihe von Problemfeldern zum Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt) und zum Umgang mit den Kindern. Auch die Vermögenssituation im Falle einer Ehescheidung ist zu klären. Wichtig ist beispielsweise die Klärung der Verfügung über gemeinsame Immobilien oder den Hausrat. In diesem Zusammenhang stehen auch der so genannte Zugewinn und damit der Zugewinnausgleich. Auch hat die Ehescheidung Auswirkungen auf die jeweilige Altersvorsorge, die Rente und/oder die Pension. Ein wichtiges Stichwort ist hierbei der so genannte Versorgungsausgleich, welcher regelmäßig im Rahmen der Ehescheidung durchgeführt wird und welcher oft erst durch komplexe juristische Verfahren geklärt werden kann.
Ich helfe Ihnen gern bei der Lösung von familienrechtlichen Problemen.
Vertretung im Ehescheidungsverfahren
zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Immobilie und Hausrat
Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Sorgerecht der Kinder und den Umgang