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Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften zum Übergang der Erbschaft von dem Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger. Erbrechtlicher Verfügungen unterliegen dem Grundsatz der Privatautonomie und werden nur durch den Anschein der Sittenwidrigkeit begrenzt.

Rechtsgebiete der Kanzlei

Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.

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