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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, welche im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. Von daher hat das Bau- und Architektenrecht auch für natürliche Personen eine wichtige Bedeutung.
Das Baurecht
unterscheidet sich nach privatem und öffentlichem Baurecht. Das private
Baurecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem
Werkunternehmer. Das öffentliche Baurecht gibt hingegen vor, unter welchen
Bedingungen und wie bzw. in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden
dürfen. Das öffentliche Baurecht untergliedert sich in Bauordnung-Und
Bauplanungsrecht. Bei dem Bauplanungsrecht handelt es sich um Bundesrecht.
Das
Bauordnungsrecht, welches die technischen und die gestalterische Seite eines Bauvorhabens
regelt, unterliegt dem Landesrecht. Das Baugenehmigungsverfahren selbst ist ein
Unterfall des Bauordnungsrechts und damit der Gesetzgebung der Länder
unterworfen.
Sowohl im Bau-und Architektenrecht kommt es oft zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.
Ich berate Sie gern:
bei der Gestaltung oder Prüfung von Werkverträgen / Bauverträgen
bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängel- oder Haftungsansprüchen
sowie der baubegleitenden Rechtsberatung
Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.
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