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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren hat zahlreiche Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt mit sich gebracht. Das Arbeitsrecht hat sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer bei den zutreffenden unternehmerischen Entscheidungen erheblich an Bedeutung gewonnen, gesetzliche und tarifliche Regelungen nehmen insofern zu. Darüber hinaus erlangt das Arbeitsrecht aufgrund der Entwicklung und des Wachstums zunehmend Relevanz.
Der Erfolg eines Unternehmens hängt entscheidend von seinen Mitarbeitern ab. Daher müssen Fragen zu Einstellungen Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent beantwortet werden. Dagegen haben natürlich Arbeitnehmer das nachvollziehbare Interesse an einem sicheren und planbaren Arbeitsverhältnis, da dieses oft die Grundlage ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz darstellt.
Da somit viele arbeitsrechtliche Probleme entstehen können, ist eine kompetente rechtliche Beratung bereits vor dem Eintreten eines Streitfalls sinnvoll, um spätere Differenzen oder Nachteile zu vermeiden.
Regelungen zum Arbeitsrecht finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Gewerbeordnung (GewO), aber auch im Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Tarifvertragsgesetz sowie im Sozialgesetzbuch IX und weiteren Gesetzen.
Bei auftretenden Fragen rund um das Bestehen Ihres Arbeitsverhältnisses stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Fragen der Entlohnung, von Überstunden Arbeitszeiten oder des Kündigungsschutzes und der Abfindung im Fall einer Kündigung und des anschließenden Verlustes des Arbeitsplatzes müssen häufig auf dem Rechtsweg geklärt werden. Dazu kommen Phänomene wie geschäftliche Insolvenzen des Arbeitgebers, Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte sowie Abmahnungen oder die Frage wie ein Zeugnis formuliert werden soll.
Ich unterstütze Sie, sei es bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch:
Abwehr unwirksamer oder unbegründete Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen (Kündigungsschutzklage)
Geltendmachung rückständiger Leistungen wie Lohn und Gehalt, Gehaltsbestandteilen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Dienstwagen oder Überstundenvergütung und Urlaub
Beratung und Vertretung besonderer Personengruppen wie Auszubildende, werdende Mütter, Schwerbehinderte; Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen; Leiharbeitnehmer
Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen
Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen
Ausgestaltung von Arbeitsverträge
Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der betrieblichen Lohngestaltung, der Einstellung von Arbeitnehmern, der Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern
Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.
Alle Rechtsgebiete anzeigenUm unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.