0355 792318
Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften zum Übergang der Erbschaft von dem Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger. Erbrechtlicher Verfügungen unterliegen dem Grundsatz der Privatautonomie und werden nur durch den Anschein der Sittenwidrigkeit begrenzt.
Mit Hilfe zahlreicher Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht kann der
Erblasser bereits zu Lebzeiten das Schicksal seines Nachlasses bestimmen. So
hat man, wenn man die Erbfolge nicht den gesetzlichen Bestimmungen allein
überlassen möchte, sondern die Vermögensfolge nach seinem Tod abweichend
regeln, die Möglichkeit testamentarisch zu verfügen und Anordnungen zum
Nachlass zu treffen.
Das Erbrecht kennt hier vielfältige Möglichkeiten, unter
deren Ausnutzung der Erblasser seine Nachlassangelegenheiten regeln kann. Diese
Möglichkeiten reichen von einem eigenhändig errichteten Testament bis hin zu
einem notariell abgefassten Erbvertrag. Beim Abfassen einer erbrechtlichen
Verfügung ist die persönliche Ausführung durch den Verfügenden ein wichtiger
Grundsatz. Eigenhändige Testamente müssen deshalb vollständigen eigene Handschrift
angefertigt werden.
Das Verwenden einer Schreibmaschine / eines Computers oder
das Führen der Hand durch eine andere Person für zur Unwirksamkeit der
Verfügung. Wer nicht mehr eigenhändig mit der Hand schreiben kann, muss deshalb
einen Notar aufsuchen. Dieser prüft vor der Beurkundung, ob der Verfügende aus
freiem Willen und bei ausreichender geistiger Gesundheit handelt. Grundsätzlich
kann jede Person zum Erben eingesetzt werden. Für nahe Verwandte, welche ohne
Testament gesetzliche Erben wären, sieht das Gesetz ein Pflichtteilsanspruch
vor, welcher nur in äußerst seltenen Härtefällen verwirkt werden kann.
Natürlich gibt es bei der Vielfalt der alternativen auch eine Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten zu bedenken. Insofern ist dringend zu empfehlen, bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen rechtskundigen Rat einzuholen, um alle Gegebenheiten des Einzelfalles einer juristischen Prüfung zu unterziehen.
Bei Eintritt des Abfalls stellt sich häufig die Frage, ob die Erbschaft ausgeschlagen oder angenommen werden soll bzw. ob die Beantragung eines Abstands notwendig ist.
Oftmals in den ab rechtlichen Angelegenheiten auch gravierende steuerliche Auswirkung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich deshalb dringend, bei komplexen erbrechtlichen Angelegenheiten auch einen Steuerberater seines Vertrauens zu Rate zu ziehen. Auch sollten steuerliche Vorteile, welche sich beispielsweise durch Freibeträge bei Verfügung unter lebenden ergeben, konsequent in die Gestaltung erbrechtlicher Problemstellungen einbezogen werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen.
Ich helfe Ihnen bei Ihren erbrechtlicher Problemen, insbesondere bei:
der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
der Planung und Strukturierung einer Unternehmensnachfolge
Erbauseinandersetzungen, etwa zwischen Miterben oder Erben und Vermächtnisnehmern
dem Pflichtteilsrecht und Fragen der Pflichtteilsergänzung
dem Angriff oder der Verteidigung letztwilliger Verfügungen zum Beispiel in Formfragen, Fragen der Testier- und Geschäftsfähigkeit, der Erbunwürdigkeit und der Anfechtung
dem Recht der Testamentsvollstreckung
Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen und Beratung zur Absicherung des Schenkers
der Nachfolgeplanung für Patchwork-Familien
Meine Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht und Strafrecht spezialisiert.
Alle Rechtsgebiete anzeigenUm unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.