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Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Kompetente Beratung und rechtliche Betreuung bei allen Fragen rund um das Thema Familierecht
Ihr Recht in guten Händen
Jetzt Kontakt aufnehmenLösung von familienrechtlichen Problemen: Ehescheidungsverfahren, Durchsetzung Ansprüche auf Unterhalt und, Versorgungsausgleich, Sorgerechtsstreitigkeiten
Hilfe bei erbrechtlicher Problemen: Testamenten, Unternehmensnachfolge, Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckung
Hilfe bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren: als Zeugenbeistand und bei der Vertretung in einem gegen Sie eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren sowie Haftprüfungsterminen
Hilfe bei baurechtlichen Problemen: Werkverträgen / Bauverträgen, Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängel- oder Haftungsansprüchen sowie der baubegleitenden Rechtsberatung
Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen: Kündigungsschutzklagen, Geltendmachung rückständiger Leistungen wie Lohn und Gehalt, Ausgestaltung von Arbeitsverträge
Hilfe im Bereich Verkehrsrecht: bei der Regulierung von Verkehrsunfälle und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei seit 2004, seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht
- Jörn-Matthias Lehmann, Fachanwalt für Familienrecht
Mehr über mich und meine KanzleiSobald jemand unberechtigt Geld oder andere Dinge von Ihnen fordert oder Sie merken, dass ein Rechtsstreit auf Sie zukommen wird, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt hilft Ihnen, von Anfang an falsche Weichenstellungen zu vermeiden.
Der Rechtsanwalt hilft Ihnen, die juristischen Hintergründe und Folgen von Erklärungen und Sachverhalten besser zu durchschauen. Dadurch können nachteilige Erklärungen, die man vielleicht besser nie abgegeben hätte (z.B. in Briefen oder Gesprächen mit anderen Beteiligten oder gar im Streit) vermieden werden. In vielen Fällen kann dadurch eine spätere Gerichtsverhandlung vermieden und Ihnen erheblich Geld und Nerven gespart werden.
Für viele Rechtssuchende, die nicht bereits eine Rechtschutzversicherung besitzen, stellt sich die Frage, was kostet mich die Durchsetzung meiner Rechte, die Abwehr von Forderungen bzw. die Vertretung vor Gericht. Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für den Rechtsanwalt. In einer Vielzahl von Vorgängen wird nach einem Gegenstandswert abgerechnet. Die Höhe der Gebühren wird dabei durch das Vergütungsverzeichnis bestimmt. In sozialrechtlichen Angelegenheiten, Straf- und Bußgeldsachen entstehen Betragsrahmengebühren. Bei Rahmengebühren, wie beispielsweise Bußgeldsachen bestimmen nicht nur die Höhe der Geldbuße den Gebührenrahmen, sondern daneben auch der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
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